Bergsee, in dem sich verschneite Gipfel spiegeln

Häufige Fragen

Marken

Was kann als Marke geschützt werden?

Fast jedes Zeichen, das Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidbar macht: Wörter, Namen, Logos, Slogans, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, teils auch Formen, Farben oder Klänge. Ausgeschlossen sind rein beschreibende Zeichen, Gattungsbegriffe, irreführende Angaben und Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Welche Voraussetzungen muss eine Marke erfüllen?

Sie muss unterscheidungskräftig sein - also die Herkunft der Produkte oder Dienstleistungen erkennbar machen - und darf weder rein beschreibend noch täuschend sein. Sie darf zudem nicht mit älteren Rechten kollidieren, etwa bereits eingetragenen Marken oder geschützten Firmennamen. Kollisionen mit älteren Marken prüft das IGE nicht für Sie - deshalb empfehlen wir vor jeder Anmeldung eine Verfügbarkeitsrecherche.

Wie läuft die Eintragung in der Schweiz ab?

Sie reichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein Gesuch ein, das die Marke und die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nennt. Das IGE prüft formell und auf absolute Ausschlussgründe und trägt die Marke ein. Mit der Publikation der Eintragung beginnt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben können.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Zehn Jahre ab Hinterlegung - beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängerbar. Die Marke ist das einzige Schutzrecht, das im Prinzip ewig bestehen kann.

Muss ich meine Marke tatsächlich benutzen?

Ja. Wird eine Schweizer Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt, kann jeder Dritte ihre Löschung wegen Nichtgebrauchs verlangen. Gebrauchsnachweise aufzubewahren gehört zur guten Portfoliopflege.

Reichen Firmenname oder Domain nicht aus?

Nein - das sind drei verschiedene Dinge. Der Handelsregistereintrag oder der Kauf einer Domain verschafft keine Markenrechte, und umgekehrt. Am sichersten ist es, alle drei in Einklang zu bringen: Firmenname, Domain und eingetragene Marke.

Wie schütze ich meine Marke im Ausland?

Meist über das Madrider System der WIPO, das eine Schweizer Basismarke in einem Verfahren auf die von Ihnen gewählten Länder ausdehnt. Je nach Markt können direkte nationale Anmeldungen oder eine Unionsmarke beim EUIPO der bessere Weg sein - die Strategie legen wir im Einzelfall fest.

Patente und Designs

Was ist patentierbar - und was sollte ich vor der Anmeldung vermeiden?

Patente schützen technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Blosse Ideen, Entdeckungen und Geschäftsmethoden als solche sind ausgeschlossen. Eine Regel steht über allem: Halten Sie die Erfindung bis zur Anmeldung geheim - die eigene Veröffentlichung kann die Neuheit und damit das Patent zerstören.

Wie lange gilt ein Patent, und welcher Weg ist der richtige?

Bis zu zwanzig Jahre ab Anmeldung, gegen Jahresgebühren. Schutz in der Schweiz erreichen Sie über eine nationale Anmeldung oder ein in der Schweiz validiertes europäisches Patent; der richtige Weg hängt von Budget und Zielmärkten ab.

Was schützt das Designrecht?

Die Erscheinung eines Produkts - Form, Linien, Flächen und Farben. In der Schweiz muss ein Design neu und eigenartig sein; der Schutz läuft in Fünfjahresperioden bis maximal fünfundzwanzig Jahre. Melden Sie nach Möglichkeit an, bevor Sie das Produkt öffentlich zeigen.

Urheberrecht und Beweis

Muss ich mein Urheberrecht eintragen lassen?

Nein. In der Schweiz entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werks - ein Register gibt es nicht. Der Schutz dauert in der Regel siebzig Jahre über den Tod des Urhebers hinaus.

Wie beweise ich, dass mein Werk zu einem bestimmten Datum existierte?

Ohne Register liegt die Beweislast bei Ihnen. Ein kryptografischer Zeitstempel ist ein praktisches Mittel, um Ihre Position zu stärken: Er versiegelt einen Fingerabdruck Ihrer Datei gegen eine vertrauenswürdige Zeitquelle, was später helfen kann zu zeigen, dass die Datei zu diesem Zeitpunkt in dieser Form existierte. Unser Online-Zeitstempeldienst stellt in wenigen Minuten ein überprüfbares Zertifikat für CHF 29 aus.

Gilt ein Blockchain-Zeitstempel als Beweismittel?

Ein Zeitstempel kann von jedermann unabhängig überprüft werden, ohne auf uns angewiesen zu sein. Er ist jedoch kein gesetzlich vorgeschriebenes Beweismittel: Welches Gewicht ihm zukommt, würdigt das Gericht im Einzelfall frei. Er dokumentiert Existenz und Unversehrtheit einer Datei zu einem Datum; wer Urheber ist, belegt er für sich allein nicht. Gerne beraten wir Sie zur passenden Beweisstrategie.

Zusammenarbeit mit uns

Was kostet das?

Unsere Honorare finden Sie auf der Preisseite; die amtlichen Gebühren der Ämter kommen hinzu und weisen wir stets separat aus (die amtliche Hinterlegungsgebühr für eine Schweizer Marke beträgt zum Beispiel CHF 350 bei Online-Anmeldung, CHF 450 auf Papier). Das Erstgespräch ist kostenlos - Sie wissen, woran Sie sind, bevor Sie etwas ausgeben.

Übernehmen Sie auch Konflikte - Widersprüche, Verletzungen, Piraterie?

Ja. Wir vertreten Mandanten in Widerspruchs- und Löschungsverfahren, gehen gegen Fälschungen und Domain-Grabbing vor und lassen Piraterie-Inhalte entfernen. Vorbeugen ist günstiger als prozessieren - deshalb gehört die Überwachung zu unserem Portfoliomanagement.

Wo arbeiten Sie, und in welchen Sprachen?

Wir sind in Lausanne zuhause und handeln in der ganzen Schweiz, in der EU, in der Ukraine und in Zentralasien über unser Partnernetzwerk - auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch und Polnisch.

Ihre Frage war nicht dabei?

Jede Situation ist anders. Erzählen Sie uns von Ihrer - das Erstgespräch ist kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch anfragen
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Ideen

DO Innovations S.A. Chemin de Bon-Abri 26a
1007 Lausanne
Schweiz
+41 79 199 80 73
admin@do-innovations.ch
Kostenloses Erstgespräch anfragen