Bergsee, in dem sich verschneite Gipfel spiegeln

Häufige Fragen

Marken

Was kann als Marke geschützt werden?

Nahezu jedes Zeichen, das Ihre Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer unterscheidbar macht: Wörter, Namen, Logos, Slogans, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, in bestimmten Fällen auch Formen, Farben oder Klänge. Nicht eintragungsfähig sind Zeichen, die das Produkt bloss beschreiben, Gattungsbezeichnungen, irreführende Angaben sowie Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Welche Voraussetzungen muss eine Marke erfüllen?

Sie muss unterscheidungskräftig sein, also die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen können, und darf weder rein beschreibend noch täuschend sein. Zudem darf sie nicht mit älteren Rechten kollidieren, etwa mit älteren Marken, die für identische oder gleichartige Waren und Dienstleistungen in derselben Jurisdiktion eingetragen sind. Das IGE prüft Konflikte mit älteren Marken nicht für Sie. Deshalb empfehlen wir vor jeder Anmeldung eine sorgfältige Verfügbarkeitsrecherche.

Wie läuft die Eintragung in der Schweiz ab?

Sie reichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Anmeldung ein und bezeichnen darin das Zeichen sowie die Waren und Dienstleistungen, für die es gelten soll. Das IGE prüft die Anmeldung auf absolute Ausschlussgründe und trägt die Marke anschliessend ein. Mit der Publikation der Eintragung beginnt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben können.

Wie lange dauert der Markenschutz?

Zehn Jahre ab dem Anmeldedatum, und die Schutzdauer lässt sich unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängern.

Muss ich meine Marke tatsächlich gebrauchen?

Ja. Wird eine Schweizer Marke während fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht gebraucht, kann jeder Dritte ihre Löschung wegen Nichtgebrauchs verlangen. Gebrauchsbelege laufend zu sichern gehört deshalb zur ordentlichen Pflege eines Portfolios.

Genügen nicht meine Firma oder meine Domain?

Nein, das sind drei verschiedene Dinge. Der Eintrag eines Namens im Handelsregister oder der Kauf einer Domain verschafft Ihnen keine Markenrechte, und umgekehrt gilt dasselbe. Am sichersten stehen Sie, wenn alle drei übereinstimmen: Firma, Domain und eingetragene Marke.

Wie schütze ich meine Marke im Ausland?

In der Regel über das von der WIPO verwaltete Madrider System, mit dem eine Schweizer Basismarke in einem einzigen Verfahren auf die von Ihnen gewählten Länder erstreckt wird. Je nach Zielmarkt können nationale Direktanmeldungen oder eine Unionsmarke beim EUIPO der bessere Weg sein: wir entwickeln die Strategie im Einzelfall.

Patente und Designs

Was ist patentierbar, und was sollte ich vor der Anmeldung vermeiden?

Patente schützen technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Blosse Ideen, Entdeckungen und Geschäftsmethoden als solche sind ausgeschlossen. Eine Regel steht über allem: Halten Sie die Erfindung bis zur Anmeldung geheim: die eigene Veröffentlichung kann die Neuheit und damit das Patent zerstören.

Wie lange gilt ein Patent, und welcher Weg ist der richtige?

Bis zu zwanzig Jahre ab Anmeldung, gegen Jahresgebühren. Schutz in der Schweiz erreichen Sie über eine nationale Anmeldung oder ein in der Schweiz validiertes europäisches Patent. Ein Unterschied wiegt schwerer als die Gebühren: Das IGE erteilt ein Schweizer Patent, ohne Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen: Sie erhalten das Recht schnell und günstig, geprüft wird es aber erst im Streitfall, während das Europäische Patentamt vor der Erteilung vollständig prüft.

Was schützt das Designrecht?

Die Erscheinung eines Produkts: Form, Linien, Flächen und Farben. In der Schweiz muss ein Design neu sein und Eigenart aufweisen; der Schutz läuft in Fünfjahresperioden bis maximal fünfundzwanzig Jahre.

Urheberrecht und Beweis

Muss ich mein Urheberrecht eintragen lassen?

Nein. In der Schweiz entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werks: ein Register gibt es nicht. Der Schutz dauert in der Regel siebzig Jahre über den Tod des Urhebers hinaus.

Wie beweise ich, dass mein Werk zu einem bestimmten Datum existierte?

Ohne Register liegt die Beweislast bei Ihnen. Ein kryptografischer Zeitstempel ist ein praktisches Mittel, um Ihre Position zu stärken: Er versiegelt einen Fingerabdruck Ihrer Datei in der Bitcoin-Blockchain, was später helfen kann zu zeigen, dass die Datei zu diesem Zeitpunkt in dieser Form existierte. Unser Online-Zeitstempeldienst stellt in wenigen Minuten überprüfbare Zertifikate aus (ab CHF 5 für ein einzelnes Dokument, CHF 19 für bis zu fünf und CHF 29 für bis zu zehn), jedes Dokument mit eigenem Zertifikat.

Gilt ein Blockchain-Zeitstempel als Beweismittel?

Ein Zeitstempel kann von jedermann unabhängig überprüft werden, ohne auf uns angewiesen zu sein. Er ist jedoch kein gesetzlich vorgeschriebenes Beweismittel: Welches Gewicht ihm zukommt, würdigt das Gericht im Einzelfall frei. Er dokumentiert Existenz und Unversehrtheit einer Datei zu einem Datum; wer Urheber ist, belegt er für sich allein nicht. Gerne beraten wir Sie zur passenden Beweisstrategie.

Zusammenarbeit mit uns

Übernehmen Sie auch Konflikte (Widersprüche, Verletzungen, Piraterie)?

Ja. Wir vertreten Mandanten in Widerspruchs- und Löschungsverfahren, gehen gegen Fälschungen und Domain-Grabbing vor und lassen Piraterie-Inhalte entfernen. Vorbeugen ist günstiger als prozessieren, deshalb gehört die Überwachung zu unserem Portfoliomanagement.

Wo arbeiten Sie, und in welchen Sprachen?

Wir sind in Lausanne zuhause und in der ganzen Schweiz, in der EU, in der Ukraine und in Zentralasien über unser Partnernetzwerk tätig, auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch und Polnisch.

Ihre Frage war nicht dabei?

Jede Situation ist anders. Erzählen Sie uns von Ihrer: das Erstgespräch ist kostenlos.

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