Ein Name, den Sie mögen, vielleicht ein Logo - und noch nichts angemeldet.
Name und Logo mit eingebauter Prüfung: Register, Marken, Domains und Handles.
Namens- & Logoentwicklung →IP-Schutz zum Festpreis für Schweizer Startups und kleine Unternehmen. Name, Logo, Marke, Code und Website: geprüft, angemeldet und vollständig in Ihrem Eigentum.
Wählen Sie die Zeile, die auf Sie zutrifft. Die geführte Fassung benötigt JavaScript; die Links unten führen zu denselben Stellen.
Name und Logo mit eingebauter Prüfung: Register, Marken, Domains und Handles.
Namens- & Logoentwicklung →Recherche, Prüfung und Anmeldung in der Schweiz, der EU und über das Madrider System.
Marken →Urhebernachweis, Übertragungen von Freelancern und Agenturen, Lizenzen für Schriften, Bilder und Code.
Urheberrecht →Die geführte Version dieses Checkups benötigt JavaScript. Das sind die fünf Punkte, die sie prüft - die Links führen an dieselben Stellen.
Ist der Name, unter dem Sie auftreten, eingetragen - und wurde er vor der Verwendung gegen die Register geprüft?
Marken →Ist die Firma - nicht ein Gründer oder eine Agentur - Halterin Ihrer Domains, und gehören Ihnen die Handles, die Ihren Namen tragen?
Domainnamen & Piraterie →Haben die Freelancer und Agenturen, die Ihren Code, Ihr Logo, Ihre Website und Ihre Inhalte gebaut haben, eine Übertragung unterschrieben? Eine bezahlte Rechnung ist keine.
Urheberrecht →Können Sie belegen, wer was wann geschaffen hat, und sind Schriften, Bilder, Open-Source-Komponenten und KI-generierte Inhalte für kommerzielle Nutzung lizenziert?
Urheberrecht →Ist das Unternehmen im Schweizer Handelsregister eingetragen? Der Registereintrag ist ein von der Marke getrenntes Recht.
Firmengründung in der Schweiz →Meistens ja, und aus einem engeren Grund, als man denkt: Priorität. Eine Schweizer Marke gibt Ihnen ein Anmeldedatum, und dieses Datum entscheidet, wer sich durchsetzt, wenn später jemand denselben Namen verwendet. Den Namen eines Produkts zu ändern, das Kunden bereits kennen, kostet deutlich mehr als die Anmeldung. Fehlt das Budget wirklich, machen Sie zuerst die Recherche: sie ist die günstige Hälfte und zeigt, ob der Name überhaupt trägt.
Es kommt darauf an, wer ihn geschrieben hat. Hat eine angestellte Person die Software in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geschaffen, steht dem Unternehmen die Ausübung der ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse zu; Urheberin bleibt die angestellte Person, und die Regel gilt nur für Software, nicht für Gestaltung, Texte oder Bilder drumherum. Freelancer und Agenturen behalten die Rechte an dem, was sie geschrieben haben, bis sie diese an Sie übertragen; eine bezahlte Rechnung ist keine Übertragung. Die Lösung ist einfach: eine schriftliche Übertragung von Code, Gestaltung und mitgebrachtem Material, dazu die Bestätigung, dass Komponenten Dritter eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung haben. Investoren prüfen diesen Punkt in der Due Diligence zuerst.
Es kommt darauf an. Eine Ausdehnung kann sich lohnen, sobald Sie in die EU liefern, ein Händler danach fragt oder Sie dort eine ähnliche Anmeldung sehen. Genau für diesen Schritt gibt es das Paket Schweiz + EU, und über das Madrider System erweitern Sie später aus der Schweizer Eintragung heraus, statt neu zu beginnen.