Markenanmeldung und Markenschutz

Sprechen wir darüber

Marken

Eine Schweizer Marke gilt zehn Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden. Von der Wahl einer unterscheidungskräftigen, eintragungsfähigen Marke bis zum Vorgehen gegen Nachahmer sichern wir jedes Element Ihrer Markenidentität.

Der Schutz beginnt lange vor der Anmeldung. Wir helfen Ihnen, ein unterscheidungskräftiges und durchsetzbares Zeichen zu bestimmen, führen die Recherchen durch und entwickeln eine Anmeldestrategie, die zu Ihren Märkten und Ihrem Budget passt. Über das Madrider System und unser Netz bewährter Korrespondenten sichern wir Ihre Marke in allen Märkten.

Eine eingetragene Marke will gepflegt sein. Wir halten das Portfolio in Ordnung, während es wächst (Fristen überwacht, Verlängerungen pünktlich bezahlt, Register sauber geführt und Rechnungen gebündelt, damit die Kosten planbar bleiben), und prüfen es regelmässig mit Ihnen, um Überflüssiges auszusortieren und Wesentliches zu stärken.

Wir überwachen Register, Marktplätze, Domains und Firmennamen auf Nachahmungen und bösgläubige Anmeldungen und handeln, bevor sie sich festsetzen: eine frühe Warnung ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion und kann einen Rechtsstreit vermeiden.

Bei Konflikten übernehmen wir die Reaktion vollständig: Widersprüche, Löschungsanträge und Beschwerdeverfahren mit lückenloser Fristenkontrolle, Takedowns online und auf Marktplätzen, Zollmassnahmen und Vorgehen gegen Produktpiraterie. Und wenn Ihre Rechte zum Handelsgut werden, verhandeln und gestalten wir die Übertragungs-, Lizenz- und Franchiseverträge dahinter.

  • 10 JahreSchutzdauer einer Schweizer Eintragung, unbegrenzt verlängerbar
  • 3 KlassenIn der Anmeldegebühr des IGE enthalten - CHF 350 bei Online-Anmeldung
  • 3 MonateWiderspruchsfrist ab Publikation der Eintragung
  • 5 JahreNichtgebrauch, und jeder Dritte kann die Löschung verlangen
  1. Recherche und Strategie

    Wir prüfen Register, Firmen und Domains auf Konflikte, beurteilen die tatsächliche Unterscheidungskraft Ihres Zeichens und sagen Ihnen offen, wenn Sie einen Streit besser nicht führen.

  2. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Anmeldung

    Wir formulieren das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizza-Klassifikation und melden beim IGE an.

  3. Prüfung

    Das IGE prüft absolute Ausschlussgründe. Erhebt es eine Beanstandung, beantworten wir sie: wir prüfen die Gründe einer vorläufigen Zurückweisung und bereiten die Antwort fristgerecht vor.

  4. Eintragung und Widerspruchsfrist

    Die Marke wird eingetragen und publiziert.

  5. Betreuung nach der Eintragung

    Verlängerungen, Fristenkontrolle, Gebrauchsbelege, Überwachungsmeldungen und Durchsetzung, wenn etwas auftaucht, das nicht auftauchen sollte.

Eine Firma ist keine Marke, und eine Domain ist es ebenso wenig. Der Eintrag eines Namens im Handelsregister verschafft Ihnen keine Markenrechte, und der Kauf einer Domain verschafft Ihnen ebenfalls keine. Es sind drei getrennte Systeme. Am stärksten stehen Sie, wenn Sie alle drei für denselben Namen halten; deshalb betrachten wir sie in der Regel gemeinsam.

  • Markenrecherchen und Verfügbarkeitsprüfung
  • Markenwahl und Anmeldestrategie
  • Anmeldung und Verfahrensführung
  • Internationale Registrierung über das Madrider System
  • Widerspruch, Löschung und Beschwerdeverfahren
  • Verlängerungen, Fristenkontrolle und Portfolioverwaltung
  • Kostenprognose und gebündelte Rechnungsstellung
  • Anerkennung berühmter und notorisch bekannter Marken
  • Übertragungs-, Lizenz- und Franchiseverträge
  • Überwachung (ähnliche Marken, Domains, Firmennamen)
  • Takedowns online und auf Marktplätzen
  • Anträge auf Hilfeleistung des BAZG und Massnahmen gegen Produktpiraterie
  • Verletzungsklagen und unlauterer Wettbewerb
  • Streitbeilegung und Mediation
  • Durchsetzung in der Ukraine und in Zentralasien

Offizielle Quellen (Englisch, sofern nicht anders angegeben): IPI: fees · IPI: use of a trademark.

Marken-Pakete zum Festpreis. Schweizer Marke ab CHF 850: Verfügbarkeitsrecherche und Risikobeurteilung, Anmeldung in 3 Klassen inklusive IGE-Anmeldegebühr, übliche Korrespondenz mit dem IGE und Eintragungsurkunde. Marke Schweiz + EU ab CHF 2'490. Widersprüche und Streitigkeiten werden separat offeriert, und kein Paket kann die Eintragung garantieren: Darüber entscheidet das Amt. Alle Pakete ansehen

Marken - die häufigsten Fragen

Was kann als Marke geschützt werden?

Nahezu jedes Zeichen, das Ihre Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer unterscheidbar macht: Wörter, Namen, Logos, Slogans, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, in bestimmten Fällen auch Formen, Farben oder Klänge. Nicht eintragungsfähig sind Zeichen, die das Produkt bloss beschreiben, Gattungsbezeichnungen, irreführende Angaben sowie Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Welche Voraussetzungen muss eine Marke erfüllen?

Sie muss unterscheidungskräftig sein, also die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen können, und darf weder rein beschreibend noch täuschend sein. Zudem darf sie nicht mit älteren Rechten kollidieren, etwa mit älteren Marken, die für identische oder gleichartige Waren und Dienstleistungen in derselben Jurisdiktion eingetragen sind. Das IGE prüft Konflikte mit älteren Marken nicht für Sie. Deshalb empfehlen wir vor jeder Anmeldung eine sorgfältige Verfügbarkeitsrecherche.

Wie läuft die Eintragung in der Schweiz ab?

Sie reichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Anmeldung ein und bezeichnen darin das Zeichen sowie die Waren und Dienstleistungen, für die es gelten soll. Das IGE prüft die Anmeldung auf absolute Ausschlussgründe und trägt die Marke anschliessend ein. Mit der Publikation der Eintragung beginnt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben können.

Wie lange dauert der Markenschutz?

Zehn Jahre ab dem Anmeldedatum, und die Schutzdauer lässt sich unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängern.

Muss ich meine Marke tatsächlich gebrauchen?

Eine Schweizer Marke muss für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen rechtserhaltend gebraucht werden. Nach der gesetzlichen fünfjährigen Schonfrist kann ununterbrochener Nichtgebrauch zur Löschung führen, sofern keine wichtigen Gründe vorliegen. Der Fristbeginn kann von einem Widerspruchsverfahren abhängen. Bewahren Sie datierte Gebrauchsnachweise auf; Eintragung und Verlängerung allein beseitigen das Risiko nicht.

Genügen nicht meine Firma oder meine Domain?

Nein, das sind drei verschiedene Dinge. Der Eintrag eines Namens im Handelsregister oder der Kauf einer Domain verschafft Ihnen keine Markenrechte, und umgekehrt gilt dasselbe. Am sichersten stehen Sie, wenn alle drei übereinstimmen: Firma, Domain und eingetragene Marke.

Wie schütze ich meine Marke im Ausland?

In der Regel über das von der WIPO verwaltete Madrider System, mit dem eine Schweizer Basismarke in einem einzigen Verfahren auf die von Ihnen gewählten Länder erstreckt wird. Je nach Zielmarkt können nationale Direktanmeldungen oder eine Unionsmarke beim EUIPO der bessere Weg sein: wir entwickeln die Strategie im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihre Ideen

DO Innovations S.A. Chemin de Bon-Abri 26a
1007 Lausanne
Schweiz
+41 79 199 80 73
admin@do-innovations.ch
Sprechen wir darüber