Patente und Gebrauchsmuster

Sprechen wir darüber

Patente und Gebrauchsmuster

Ein Patent kann eine Erfindung bis zu zwanzig Jahre ab Anmeldung schützen, sofern die Jahresgebühren bezahlt werden. Schutz in der Schweiz ist über eine nationale oder eine europäische Anmeldung möglich. Wir beraten Sie zur passenden Vorgehensweise für Ihre Erfindung und Ihre Zielmärkte.

Vom Maschinen- und Elektroingenieurwesen über Biotechnologie und Chemie bis zu Konsumgütern und IT arbeiten wir mit Erfindungen aus allen technischen Gebieten. Wir bewerten die Patentrisiken rund um Ihr Produkt und zeichnen dann einen pragmatischen Weg zum Schutz, der im Heimmarkt wie im Ausland trägt.

Wo Tempo und Kosten wichtiger sind als eine zwanzigjährige Laufzeit, kann das Gebrauchsmuster das bessere Instrument sein. Das Schweizer Rechtssystem kennt keinen Gebrauchsmusterschutz, viele Zielmärkte unserer Mandanten aber schon, darunter Deutschland, Österreich, die Ukraine und China. Wir sagen Ihnen klar, welches der beiden Rechte zur Erfindung und zum Markt passt.

Über unser weltweites Netz vertrauter Korrespondenten ist Ihre Erfindung dort geschützt, wo Ihr Geschäft hingeht: über die PCT-Route, den europäischen Weg oder direkte nationale Anmeldungen.

Erteilte Rechte müssen gepflegt werden. Wir überwachen jede Frist, zahlen Jahresgebühren pünktlich, führen die Register sauber und prognostizieren die Verlängerungskosten vor der Budgetrunde, damit ein wachsendes Portfolio ein Vermögenswert bleibt und keine Verwaltungslast wird. Und kommt es zum Streit, stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zur Lösung mit klarer Beratung zur Seite.

Das Schweizer Patentrecht ändert sich am 1. Januar 2027. Eine obligatorische Recherche zum Stand der Technik für jede Anmeldung, neu die Möglichkeit einer vollständigen Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit, und Jahresgebühren, die ab dem 3. Jahr nach der Anmeldung anfallen und über die volle Laufzeit um rund 8 % steigen. Alle Amtsgebühren alt und neu, die Übergangsfristen und Hinweise zum Übergang finden Sie auf unserer Seite Schweizer Patentrecht 2027.

  • 20 JahreMaximale Schutzdauer ab Anmeldedatum, gegen Jahresgebühren
  • 3 KriterienNeuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
  1. Vertraulichkeit zuerst

    Vor allem anderen: eine Geheimhaltungsvereinbarung, wo eine Offenbarung unvermeidlich ist, und ein Stopp für Publikationen, Präsentationen und Lancierungen, bis das Anmeldedatum gesichert ist.

  2. Recherche und Beurteilung

    Wir recherchieren den Stand der Technik, um die Patentfähigkeit zu beurteilen. Eine Freedom-to-Operate-Analyse untersucht dagegen, ob Rechte Dritter der Vermarktung Ihres Produkts entgegenstehen könnten.

  3. Ausarbeitung

    Die Ansprüche bestimmen das Recht, das Sie erhalten. In der Ausarbeitung entscheidet sich der Wert eines Patents; sie erfolgt durch zugelassene Patentanwälte.

  4. Anmeldung und Verfahrensführung

    National, europäisch oder über den PCT, mit vollständiger Korrespondenz mit dem Amt und lückenloser Fristenkontrolle.

  5. Aufrechterhaltung und Durchsetzung

    Jahresgebühren, Portfolioüberprüfungen, Einsprüche und Beschwerden, Lizenzierung, und Massnahmen gegen Verletzungen, wenn es dazu kommt.

Patente und komplexe technische Fragen werden von zugelassenen Patentanwälten bearbeitet. Für Jurisdiktionen ausserhalb unserer eigenen Zulassungen arbeiten wir mit einem geprüften Netz von Korrespondenzanwälten.

  • Patentfähigkeitsprüfung und Stand-der-Technik-Recherchen
  • Patentausarbeitung und Anmeldestrategie
  • Anmeldung und Verfahrensführung
  • Gebrauchsmusterschutz, wo verfügbar
  • Internationaler Schutz (PCT, europäischer und nationaler Weg)
  • Freedom-to-Operate- und Patentrisikoanalyse
  • Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeitsverfahren
  • Jahresgebühren und Aufrechterhaltung
  • Weltweite Portfolioverwaltung und Fristenkontrolle
  • Kostenprognose und gebündelte Rechnungsstellung
  • Übertragungs-, Lizenz- und Franchiseverträge
  • Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Anträge auf Hilfeleistung des BAZG und Massnahmen gegen Produktpiraterie
  • Streitbeilegung und Mediation

Offizielle Quellen (Englisch, sofern nicht anders angegeben): IPI: patent law 2027.

Patente - die häufigsten Fragen

Was ist patentierbar, und was sollte ich vor der Anmeldung vermeiden?

Patente schützen technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Blosse Ideen, Entdeckungen und Geschäftsmethoden als solche sind ausgeschlossen. Eine Regel steht über allen: Halten Sie die Erfindung vertraulich, bis die Anmeldung eingereicht ist: Ihre eigene Publikation kann die Neuheit und damit das Patent zerstören.

Wie lange gilt ein Patent, und welchen Weg soll ich wählen?

Ein Patent kann bis zu zwanzig Jahre ab Anmeldung gelten, sofern die Jahresgebühren bezahlt werden. Schutz in der Schweiz ist über eine nationale Anmeldung oder ein europäisches Patent mit Wirkung in der Schweiz möglich. Im heutigen Schweizer Verfahren prüft das IGE Neuheit und erfinderische Tätigkeit nicht. Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Recherche obligatorisch; eine vollständige Prüfung kann beantragt werden. Die passende Route hängt von den Zielmärkten, dem Budget und der geplanten Nutzung des Patents ab.

Gibt es in der Schweiz Gebrauchsmusterschutz?

Nein. Die Schweiz kennt keinen Gebrauchsmusterschutz. Gebrauchsmuster gibt es unter anderem in Deutschland, Österreich, der Ukraine und China. Voraussetzungen, Schutzdauer und Vorteile gegenüber einem Patent hängen vom Land und von der Erfindung ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patentfähigkeitsrecherche und Freedom to Operate?

Eine Patentfähigkeitsrecherche untersucht anhand des Stands der Technik, ob eine Erfindung neu und erfinderisch ist. Eine Freedom-to-Operate-Analyse prüft dagegen, ob Rechte Dritter die Vermarktung eines Produkts einschränken könnten. Ein eigenes Patent garantiert deshalb nicht, dass Sie die Erfindung ohne Verletzung anderer Patente nutzen dürfen.

Was kostet ein Patent?

Das Honorar für Ausarbeitung und Anmeldung wird im Einzelfall offeriert, weil der Aufwand mit der Komplexität der Technologie steigt. Die amtlichen Gebühren kommen hinzu und werden von uns stets getrennt ausgewiesen. Danach laufen die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren über die gesamte Laufzeit und steigen mit der Zeit an. Deshalb erstellen wir mit Ihnen eine Kostenprognose, statt nur das erste Jahr zu offerieren.

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