Das Erscheinungsbild Ihres Produkts, uneingeschränkt Ihr Eigentum.

Sprechen wir darüber

Designs

Der Designschutz ist in den meisten Portfolios das am wenigsten genutzte Recht und oft das praktischste. Ein eingetragenes Design schützt die äussere Gestalt Ihres Produkts: Form, Linien, Muster und Verzierung.

Designschutz ist das am meisten unterschätzte Recht in den meisten Portfolios und häufig das praktischste. Die Eintragung ist im Vergleich zum Patent schnell und günstig, und gegen ein nachgeahmtes Produkt ist sie oft das leichter durchsetzbare Recht. Wir beginnen mit einer Neuheits- und Prioritätsanalyse und beraten Sie dann zu den Darstellungen selbst: Die eingereichten Zeichnungen oder Fotografien bestimmen den Schutzumfang.

Anschliessend übernehmen wir Anmeldung und Verfahrensführung in der Schweiz, in der Europäischen Union und, über das Haager System und unser Korrespondentennetz, international, damit ein in einem Markt eingeführtes Produkt auch in den nächsten geschützt ist.

Wir halten das Portfolio mit Verlängerungen und Fristenkontrolle aktuell, gestalten die Übertragungs-, Lizenz- und Franchiseverträge, die aus einem Design Ertrag machen, und handeln, wenn jemand es kopiert.

Designs im Überblick
  • 25 JahreMaximale Schutzdauer, in verlängerbaren Perioden von fünf Jahren
  • 2 KriterienDas Design muss neu sein und Eigenart aufweisen
  • CHF 200Hinterlegungsgebühr des IGE für ein einzelnes Design
  • 1 AnmeldungMehrere Designs lassen sich in einer Sammelhinterlegung bündeln
So gehen wir vor
  1. Neuheits- und Prioritätsprüfung

    Was bereits öffentlich ist, was Sie selbst schon gezeigt haben und ob Ihnen aus einer früheren Anmeldung eine Priorität zusteht.

  2. Abbildungen

    Die Wahl der Ansichten und des Detaillierungsgrads, die für Ihr Produkt den breitesten verteidigbaren Schutzumfang ergeben.

  3. Anmeldung

    Schweiz, EU oder eine Haager Anmeldung für ein Bündel von Ländern, bisweilen mehrere Designs in einer einzigen Anmeldung.

  4. Eintragung und Publikation

    Einschliesslich Aufschub der Publikation, wenn das Design bis zur Lancierung vertraulich bleiben muss.

  5. Durchsetzung

    Vorgehen gegen Nachahmerprodukte, Zollanträge, Nichtigkeitsverfahren und Vergleichsverhandlungen.

Wer das Produkt öffentlich zeigt, kann das Recht auf Eintragung verlieren. Messeauftritte, Beiträge in sozialen Netzwerken, Crowdfunding-Seiten und Pressevorschauen gelten alle als Zugänglichmachung des Designs. Hat die Lancierung bereits stattgefunden, nennen Sie uns das Datum: einzelne Wege bleiben offen, sie sind aber befristet.

Was wir übernehmen
  • Neuheits- und Prioritätsanalyse
  • Beratung zu Zeichnungen und Darstellungen
  • Anmeldung und Verfahrensführung
  • Eintragung in der Schweiz, der EU und über das Haager System
  • Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren
  • Verlängerungen, Fristenkontrolle und Portfolioverwaltung
  • Übertragungs-, Lizenz- und Franchiseverträge
  • Vorgehen gegen nachgeahmte Produkte
  • Anträge auf Hilfeleistung des BAZG und Massnahmen gegen Produktpiraterie
  • Unlauterer Wettbewerb und Streitbeilegung
  • Mediation und Verhandlungslösungen
Häufige Fragen

Designs - die häufigsten Fragen

Was schützt ein Design?

Das Erscheinungsbild eines Produkts: Form, Linien, Flächen und Farben. In der Schweiz muss ein Design neu sein und Eigenart aufweisen; der Schutz läuft in Perioden von fünf Jahren bis zu höchstens fünfundzwanzig Jahren.

Worin unterscheiden sich Design und Patent?

Ein Patent schützt, wie etwas funktioniert; ein Design schützt, wie es aussieht. Die beiden sind weniger Alternativen als unterschiedliche Schichten: Ein einziges Produkt kann ein Patent auf den Mechanismus, ein eingetragenes Design auf die Form und eine Marke auf den Namen tragen. Bei einem Produkt mit langer Lebensdauer lohnen sich oft alle drei.

Ich habe das Produkt bereits gezeigt. Ist es zu spät?

Möglicherweise, aber nicht zwingend: es kommt darauf an, wo und wann. Einige Länder gewähren nach einer Offenbarung durch den Gestalter eine Schonfrist, andere nicht, und die Fristen sind kurz. Hat eine Lancierung, ein Messeauftritt oder eine Crowdfunding-Kampagne bereits stattgefunden, nennen Sie uns zuerst die Daten: Die Antwort ist zeitkritisch.

Wie schütze ich ein Design ausserhalb der Schweiz?

Über das Haager System, das eine ausgewählte Ländergruppe in einer Anmeldung abdeckt, oder über direkte Anmeldungen: für die EU deckt ein einziges eingetragenes Unionsgeschmacksmuster (früher Gemeinschaftsgeschmacksmuster) alle 27 Mitgliedstaaten ab. Die richtige Kombination hängt von Ihren Märkten ab und davon, wie lange das Produkt im Sortiment bleiben soll.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Ideen

DO Innovations S.A. Chemin de Bon-Abri 26a
1007 Lausanne
Schweiz
+41 79 199 80 73
admin@do-innovations.ch
Sprechen wir darüber