Wo Patentrecht auf Steuerrecht trifft - und sich Ihre Innovation auszahlt.
Sprechen wir darüberPatentbox
Patentrecht trifft Steuerrecht. Wir nutzen diese Schnittstelle zu Ihrem Vorteil.
Mit der Schweizer Patentbox können Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in der Schweiz einen erhöhten F&E-Abzug und eine reduzierte Besteuerung der Erträge aus patentgeschützten Produkten sichern. Diesen Vorteil zu nutzen heisst, beide Seiten richtig zu beherrschen: die Patentstrategie, die qualifizierende Rechte schafft, und die steuerliche Analyse, die belegt, dass die Erträge in die Box gehören.
Wir prüfen Ihr Portfolio anhand der Qualifikationskriterien, ermitteln, welche Produkte und Rechte boxfähige Erträge erzeugen, und arbeiten Hand in Hand mit Ihren Steuerberatern an einer belastbaren, kantonal konformen Struktur, damit Sie Ihre Steuerlast senken, ohne die zugrunde liegenden Patente zu gefährden.
Patentbox im Überblick- Bis 90%Bundesrechtliche Obergrenze der Ermässigung des Reingewinns aus Patenten und vergleichbaren Rechten
- Bis 50%Zusätzlicher kantonaler F&E-Abzug auf qualifizierendem Aufwand
- 70%Entlastungsbegrenzung: höchstens 70 % des steuerbaren Gewinns
- Seit 2020In allen Kantonen verfügbar, gestützt auf die Steuerreform 2020
Portfolioüberprüfung
Wir gehen durch, was Sie halten, und trennen die qualifizierenden Rechte von den übrigen.
Zuordnung des Einkommens
Wir bestimmen, welche Produkte und Erlösströme die qualifizierenden Rechte tatsächlich tragen und welcher Reingewinn ihnen zuzurechnen ist.
Nexusanalyse
Wir zeichnen nach, wo und durch wen die qualifizierende Entwicklung erbracht wurde. Davon hängt der Einkommensanteil ab, der in die Box gelangt.
Die Eintrittsbesteuerung
Wir stellen die Besteuerung des früher abgezogenen F&E-Aufwands dem laufenden Vorteil gegenüber, damit der Entscheid mit dem vollständigen Bild fällt.
Einreichung und Verteidigung
Wir bereiten die Dokumentation auf, die die kantonale Behörde erwartet, stimmen uns mit Ihrer Steuerberatung ab und führen die Unterlagen Jahr für Jahr nach.
Wir sind IP-Fachleute und nicht Ihre Steuerberatung. Wir klären, was Sie halten, ob es qualifiziert und wo die Entwicklung stattgefunden hat, während Ihre Steuerberatung oder Ihre Revisionsstelle das Ergebnis in die Steuererklärung trägt. Unternehmen, die die Patentbox als reine Steuerfrage behandeln, entdecken die Probleme beim geistigen Eigentum erfahrungsgemäss erst bei der Prüfung, im denkbar ungünstigsten Moment.
- Patentbox-Berechtigung und Portfolioprüfung
- Qualifikation der Rechte und Nexusanalyse
- Strukturierung des erhöhten F&E-Abzugs
- Abstimmung mit Ihren Steuerberatern
- Dokumentation für die kantonalen Steuerbehörden
Patentbox - die häufigsten Fragen
Welche Rechte qualifizieren für die Schweizer Patentbox?
Technische Rechte: Patente und, je nach Fall, vergleichbare Rechte wie ergänzende Schutzzertifikate, Sortenschutzrechte, Topographien und bestimmte geschützte Daten. Marken und Urheberrechte qualifizieren nicht, und nie angemeldetes Know-how ebenso wenig. Liegt Ihr Wert in einer Marke und nicht in Technologie, ist die Patentbox nicht das richtige Instrument, der Abzug für F&E kann es dennoch sein.
Brauche ich ein erteiltes Patent, oder genügt eine hängige Anmeldung?
Die Box ist auf erteilte Rechte ausgerichtet; eine hängige Anmeldung ist daher noch kein qualifizierendes Recht.
Wie viel bringt sie tatsächlich?
Das hängt von drei Grössen ab: vom Ermässigungssatz Ihres Kantons innerhalb der bundesrechtlichen Grenze von neunzig Prozent, davon, wie viel Ihres Gewinns den qualifizierenden Rechten wirklich zuzurechnen ist, und von Ihrer Nexusquote. Die Entlastungsbegrenzung deckelt die gesamten Ermässigungen sodann bei siebzig Prozent des steuerbaren Gewinns.
Was ist der modifizierte Nexusansatz?
Eine auf die OECD zurückgehende Regel, welche die Entlastung daran knüpft, wo die Forschung tatsächlich stattgefunden hat. Qualifizierende Entwicklung, die das Unternehmen selbst in der Schweiz erbracht oder bei unabhängigen Dritten in Auftrag gegeben hat, erhöht den begünstigten Anteil; zugekauftes geistiges Eigentum und Entwicklung durch verbundene Gesellschaften im Ausland senken ihn. In der Praxis heisst das: Die Box ist laufend zu dokumentieren und nicht am Jahresende zu rekonstruieren.
Lässt sich die Patentbox mit dem F&E-Abzug kombinieren?
Ja, und in den meisten Fällen sollten Sie beides zusammen betrachten: der zusätzliche Abzug für F&E ist eine kantonale Option von bis zu fünfzig Prozent über dem tatsächlichen qualifizierenden Aufwand. Nicht möglich ist eine unbegrenzte Kumulation: Die bundesrechtliche Entlastungsbegrenzung deckelt die kombinierte Wirkung bei siebzig Prozent des steuerbaren Gewinns, weshalb sich Reihenfolge und Aufteilung zu rechnen lohnen.
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