Ihre Kreativität treibt den Erfolg an - unsere IP-Expertise sorgt dafür, dass sie ganz Ihnen gehört.
Sprechen wir darüberUrheberrecht
Das Urheberrecht entsteht mit dem Werk: ein Register gibt es in der Schweiz nicht.
Das Urheberrecht entsteht automatisch, doch nachzuweisen, was Sie geschaffen haben, wann und dass es Ihnen gehört, ist das, was im Ernstfall trägt. Wir schaffen diesen Nachweis und die Kette der Rechteinhaberschaft dahinter, damit Ihre Software, Ihre Gestaltungen, Ihre Texte und Ihr Markenmaterial nachweislich Ihnen gehören und lizenziert, verkauft oder verteidigt werden können.
Wir beraten zu Registrierung und Datierungsnachweisen, wo sie verfügbar sind (auch über unser östliches Netzwerk), gestalten Übertragungen und Lizenzen so, dass die Rechte bei der richtigen Gesellschaft liegen, und überwachen die Nutzung im Netz.
Das gilt in beide Richtungen: Wir klären auch die Rechte, die Sie an fremden Werken benötigen, damit Schriften, Bilder, Musik, Code und Agenturleistungen in Ihren Produkten sauber lizenziert sind und nicht zur späteren Belastung werden.
Überschreitet jemand die Grenze, gehen wir vom Takedown bis zur förmlichen Durchsetzung und begleiten ein allfälliges Verfahren, damit Ihr kreatives Schaffen ein Vermögenswert bleibt, den Sie kontrollieren.
Urheberrecht im Überblick- 0 RegisterDas Recht entsteht mit der Schaffung - in der Schweiz ist nichts anzumelden
- 70 JahreNach dem Tod des Urhebers, für die meisten Werke
- 50 JahreSchutzdauer für Computerprogramme nach schweizerischem Recht
- ÜbertragungSo gehen Rechte über
Klären, was Ihnen gehört
Eine Übersicht darüber, wer was und wann geschaffen hat: Angestellte, Freischaffende, Agenturen, Gründer vor der Gründung, Open-Source-Komponenten.
Die Rechtekette bereinigen
Übertragungen und Lizenzen so formuliert, dass die Rechte tatsächlich bei der Gesellschaft liegen, die sie braucht, bevor ein Investor oder ein Käufer danach fragt.
Beweise schaffen
Datierte Aufzeichnungen, Versionsverläufe und Zeitstempel für alles, was in keinem Register steht, jetzt erstellt und nicht später rekonstruiert.
Klären, was Sie verwenden
Schriften, Bilder, Musik, Code und Programmbibliotheken werden geprüft.
Durchsetzen
Löschungsbegehren, Unterlassungsaufforderungen, Zollanträge und Prozessunterstützung, wenn Ihr Werk ohne Erlaubnis genutzt wird.
Eine bezahlte Rechnung überträgt kein Urheberrecht. Nach schweizerischem Recht verbleiben die Rechte an einem Auftragswerk beim Urheber, solange sie nicht übertragen werden.
- Registrierung und Rechteinhaberschaft
- Urheberschafts- und Datierungsnachweise
- Erwerb und Übertragung von Rechten
- Übertragungs- und Lizenzverträge
- Klärung von Nutzungsrechten an fremden Werken
- Schutz von Software, Gestaltung und Inhalten
- Überwachung und Durchsetzung im Netz
- Takedowns und Verletzungsklagen
- Zollmassnahmen (Hilfeleistung des BAZG)
- Streitbeilegung und Prozessbegleitung
- Mediation und Verhandlungslösungen
Urheberrecht - die häufigsten Fragen
Muss ich das Urheberrecht anmelden?
Nein. In der Schweiz entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werks: ein Urheberrechtsregister gibt es nicht. Der Schutz dauert in der Regel siebzig Jahre über den Tod des Urhebers hinaus, bei Computerprogrammen fünfzig Jahre.
Wie beweise ich, dass mein Werk an einem bestimmten Datum bestand?
Weil es kein Register gibt, liegt die Beweislast bei Ihnen. Ein kryptografischer Zeitstempel ist ein praktisches Mittel, Ihre Position zu stärken: Er verankert einen Fingerabdruck Ihrer Datei in der Bitcoin-Blockchain, was später den Nachweis erleichtern kann, dass die Datei in dieser Form zu jenem Zeitpunkt bestand. Unser Online-Zeitstempeldienst stellt in wenigen Minuten überprüfbare Zertifikate aus.
Wird ein Blockchain-Zeitstempel als Beweis anerkannt?
Ein Zeitstempel kann von jedermann unabhängig überprüft werden, ohne Mitwirkung unserer Kanzlei. Er ist allerdings kein gesetzlich vorgeschriebenes Beweismittel: Welches Gewicht ihm zukommt, würdigt das Gericht im Einzelfall frei. Er belegt Existenz und Integrität einer Datei zu einem bestimmten Datum; wer der Urheber ist, beweist er für sich allein nicht. Wir beraten Sie zur Beweisstrategie, die zu Ihrer Situation passt.
Unsere Agentur hat die Website gebaut. Wem gehört sie?
Solange der Vertrag Ihnen die Rechte nicht überträgt, sehr wahrscheinlich der Agentur, und dasselbe gilt für ein Logo, für Fotografien oder für Quellcode von Auftragnehmern. Die Bezahlung der Arbeit überträgt nach schweizerischem Recht für sich allein kein Urheberrecht. Das ist einer der häufigsten Befunde in einer IP-Prüfung vor einer Investition, und die Bereinigung ist deutlich günstiger, solange das Verhältnis noch gut ist.
Darf ich Schriften, Bilder aus Datenbanken und Open-Source-Code frei verwenden?
Nur im Rahmen ihrer Lizenzen, und diese unterscheiden sich erheblich. Manche Schriften dürfen nicht in eine App eingebettet werden; manche Bilddatenbanken schliessen die Verwendung in einem Logo aus; manche Open-Source-Lizenzen verpflichten Sie, Ihren eigenen Quellcode offenzulegen, wenn Sie das Ergebnis verbreiten. Wir prüfen, was Sie einsetzen, und sagen Ihnen, wo das Risiko tatsächlich liegt.
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